AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 1. Unsere Leistungen
Kreter Events ist sowohl als Vermittler auf fremde Rechnung als auch im eigenen Namen auf eigene Rechnung tätig. 

1.1 Bei der Vermittlung von Privatquartieren tritt Kreter Events nur als Vermittler zwischen dem Messegast und dem Privatvermieter auf. Zur Sicherung der Reservierung – im Interesse von Besteller und Quartiergeber – übernimmt Kreter Events für den Vermieter das Inkasso und rechnet mit dem Vermieter ab. Abweichende Regelungen können vereinbart werden, sie bedürfen aber stets der schriftlichen Bestätigung. 

1.2 Bei der Vermittlung von Zimmern in Hotels und Pensionen (B&B) handelt Kreter Events im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Eine abweichende Regelung (z.B. Bezahlung des Zimmerpreises direkt an das Hotel) kann nur schriftlich und mit Zustimmung des Hotels vereinbart werden. Dann sind die Reservierungskosten in jedem Falle an Kreter Events zu zahlen. Reisebüros erhalten bei Vermittlung über Kreter Events von den Hotels keine Provision. 

1.3 Sonstige Leistungen (z.B. Empfang am Flughafen, Transfer, Betreuung auf dem Messestand) vermittelt Kreter Events im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, falls im Angebot nichts anderes vorgesehen ist. 

2. Angebote
Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis angeboten, so sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der Optionsfrist kann Kreter Events ohne Rücksprache über die angebotenen Zimmer oder Leistungen frei verfügen, das heisst, diese anderweitig vermitteln. 

3. Abschluß des Vertrages
Der Vertrag kommt nach der Annahme des Vermittlungsangebotes von Kreter Events durch den Anfrager erst mit der Bestätigung durch Kreter Events zustande. Er verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Reservierungen für Gruppen soll im allseitigen Interesse die Teilnehmerliste mindestens zwei Wochen vor Ankunft zur Weiterleitung an die Quartiergeber zur Verfügung stehen.

4. Reservierungen bei Familien
Jede Reservierung wird von Kreter Events im Auftrage des Bestellers an den betreffenden Privatvermieter weitergegeben. Die voraussichtliche Ankunftszeit ist Kreter Events zur Weiterleitung mitzuteilen, damit gewährleistet ist, dass jemand bei der Ankunft zu Hause ist. Der Beherbergungsvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Besteller und dem Vermieter zustande. Sollte aus unvorhersehbaren Gründen das reservierte Quartier nicht verfügbar sein, so werden sich Vermieter und Kreter Events um gleichwertigen Ersatz bei anderen Familien bemühen.

5. Reservierungen in Hotels und Pensionen
Die Standard-Reservierung wird vom Hotel grundsätzlich bis 18.00 Uhr Ortszeit aufrecht erhalten. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel/die Pension das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Ein Anspruch auf Unterbringung besteht dann nicht mehr. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Zeitgleich ist Kreter Events durch den Gast zu informieren, damit Kreter Events sich unterstützend einschalten kann. Die international übliche Hotel-Klassifizierung nach Sternen gibt einen unverbindlichen Hinweis auf den Hotel-Standard unter Berücksichtigung der Selbsteinschätzung durch das Hotel. Auch alle zusätzlichen Hotel-Informationen und Beschreibungen beruhen auf Eigenangaben des Hotels. 

6. Änderungen, Stornierungen, Rücktritt
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollen alle Änderungen und Stornierungen immer über Kreter Events schriftlich vorgenommen werden. Soll eine feste Reservierung in bezug auf Termin, Zimmerkategorie, Personenzahl usw. geändert werden und kann Kreter Events nach Rücksprache mit dem Privatvermieter/dem Hotel/dem Leistungserbringer den Änderungswünschen zustimmen, berechnet Kreter Events für die Bearbeitung eine Gebühr von € 20,00 einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wird eine feste Reservierung zurückgezogen, werden alle mit der Stornierung zusammenhängenden Kosten (z.B. Hotelstornokosten, Ausfall-Entschädigungen usw.) in der tatsächlich Kreter Events belasteten Höhe weiterberechnet. Zusätzlich fallen Bearbeitungsgebühren an, mindestens € 100,00 einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dem Besteller ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als von Kreter Events berechnet ist. 

7. Preise und Preisänderungen
Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss entsprechend geändert werden, wenn seitens der Hotels/der Pensionen die Preislisten geändert werden und der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistungen mehr als vier Monate beträgt. 

8. Zahlungsbedingungen, Vorauszahlungen
Sofern sich aus dem Angebot nicht andere Zahlungsbedingungen ergeben, sind Rechnungen oder Abforderungen von Vorauszahlungen nach Zugang, sofort und ohne jeden Abzug, fällig, und zwar mit der gesondert in jeweils gesetzlich gültiger Höhe ausgewiesenen Umsatzsteuer. Bankspesen für den Geldtransfer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist Kreter Events in jedem Einzelfall freigestellt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen ab Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung auch ohne Mahnung Zahlungsverzug eintritt. Kreter Events ist während des Verzuges des Kunden berechtigt, Zinsen i.H.v. mindestens 8% – bei Privatpersonen von mindestens 5 % – über dem Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Vorauszahlungstermine orientieren sich an den von den Hotels/Pensionen oder sonstigen Leistungserbringern vorgegebenen Zahlungsterminen und werden rechtzeitig bekannt gegeben. 

9. Haftung
Kreter Events haftet auf Schadens- oder Aufwendungsersatz nur, soweit Kreter Events, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zu Last fällt. Unberührt bleibt die Haftung für etwa ausdrücklich als solche übernommene Garantien und für die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Im Falle von leicht fahrlässig verursachten Sachschäden ist die Haftung von Kreter Events auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Im übrigen gelten bei Beherbergungsverträgen gemäß obiger Ziff. 1.2. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Hotels/der jeweiligen Pension, die dort aushängen oder dem Kunden bei der Ankunft ausgehändigt werden. Die sich aus solchen Geschäftsbedingungen ergebenden Rechte und Pflichten bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Kunden und dem/der jeweiligen Hotel/Pension. 

10. Sonstige Bestimmungen
Mündliche oder schriftliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schrifterfordernis. Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Kreter Eventsund dem Vertragspartner gilt auch bei Auslandsbezug ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Düsseldorf. 

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